A. Grundsatz
Die Gebühren anwaltlicher Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seinem Vergütungsverzeichnis.
Danach kommt es im Wesentlichen auf zwei Faktoren an:
- Gegenstandswert
- Art der anwaltlichen Dienstleistung (Beratung, außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung)
Je nachdem können verschiedene Gebühren anfallen, z.B.
- Beratungsgebühr
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
Für eine erste Beratung sollten Sie - je nach Umfang, Wert und Schwierigkeit der Sache - zwischen 50,00 € und 150,00 € (netto) einplanen. Alles weitere werden wir besprechen, in den allermeisten Fällen lassen sich die Gebühren kalkulieren.
B. Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich auch den Schriftwechsel mit der Versicherung, informiere sie über den Fall und hole die Deckungszusage ein.
Es gibt allerdings Fälle, für die die Rechtsschutzversicherung nicht oder nur teilweise eintritt (z.B. Strafsachen).
C. Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Menschen in finanziell schwieriger Lage haben einen Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe. Hierzu gibt es Antragsformulare, die hier zu finden sind:
Antrag auf Beratungshilfe
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
Antrag auf Prozesskostenhilfe und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf
Durch den Papierdschungel müssen Sie sich natürlich nicht alleine schlagen, zumal noch weitere Unterlagen notwendig sind, um die Bedürftigkeit nachzuweisen, nämlich:
- der Mietvertrag
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, ALG-Bescheid,...)
- Kontoauszüge der letzten 6-8 Wochen.
Bei all diesen Fragen bin ich gerne behilflich und übernehme sowohl die Anträge für Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe.